EUGH-Entscheidung zu vorzeitiger Kreditrückzahlung
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich in einer Entscheidung vom September 2019 mit den Folgen einer vorzeitigen Kreditrückzahlung eines Kreditnehmers beschäftigt. Er entschied, dass der Verbraucher bei vorzeitiger Rückzahlung das Recht auf die Ermäßigung sämtlicher ihm auferlegter Kosten hat wie auch laufzeitunabhängiger Kosten. Aus diesem Grund sehen Konsumentenschützer in Österreich gesetzgeberischen Anpassungsbedarf des VKrG und HIKrG. Aus Sicht der Kreditwirtschaft kann erst nach Anpassung des VKrG die allfällig angepasste Rechtslage auf neu abgeschlossene Verträge zur Anwendung kommen.