§§ 907b, 983, 1293, 1295, 1299, 1304 ABGB.
Bei einem FX-Kredit ist über Zins-, Währungs- bzw Wechselkursrisiko und ggf über das Tilgungsträgerrisiko aufzuklären. Der Wegfall einer Wechselkursstützung (hier durch die Schweizerische Nationalbank) begründet dabei kein eigenständiges, vom allgemeinen Wechselkursrisiko zu trennendes Risiko, über das gesondert aufzuklären wäre.