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Gewährleistung beim Sale-and-lease-back-Geschäft

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRAA Dr. Florian SkaricsÖBA 2019/2615ÖBA 2019, 849 Heft 11 v. 15.11.2019

§§ 879, 1063, 1090 ABGB.

Ein zwischen Unternehmern vereinbarter Gewährleistungsausschluss im Rahmen eines Sale-and-lease-back-Geschäfts, bei dem der Leasingnehmer das Leasinggut vom Lieferanten selbst (samt den daraus abzuleitenden Rechten und Pflichten) käuflich erwirbt und erst danach an den Leasinggeber (weiter) verkauft, ist – anders als bei gewöhnlichem Finanzierungsleasing – nicht gröblich benachteiligend iSd § 879 Abs 3 ABGB.

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