Am 12.9.2019 beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) die Einführung eines zweistufigen Systems für die Verzinsung der Reserveguthaben. Ein Teil der Überschussliquidität der Institute wird somit künftig von der negativen Verzinsung zum geltenden Einlagezinssatz befreit. Unter Überschussliquidität ist in diesem Zusammenhang das über die Mindestreserveanforderungen hinausgehende Reserveguthaben zu verstehen.