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Kommentar der EBA zur aufsichtsrechtlichen Behandlung bestimmter Eigenmittelposten nach Ablauf der Übergangsperiode gemäß Art. 484 CRR

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementMMag. Dominik DammÖBA 2019, 792 Heft 11 v. 15.11.2019

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 9.9.2019 angekündigt, dass sie mit Ende der "Grandfathering"-Periode des Art. 484 CRR Klarheit über die betroffenen Posten schaffen wird. Hierdurch soll eine einheitliche und qualitativ hochwertige Eigenkapitalbasis für Institute bewahrt werden.

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