Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat am 9.9.2019 angekündigt, dass sie mit Ende der "Grandfathering"-Periode des Art. 484 CRR Klarheit über die betroffenen Posten schaffen wird. Hierdurch soll eine einheitliche und qualitativ hochwertige Eigenkapitalbasis für Institute bewahrt werden.