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EZB führt zweistufiges System für die Verzinsung von Überschussliquidität ein

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementMMag. Dominik DammÖBA 2019, 792 Heft 11 v. 15.11.2019

Am 12.9.2019 beschloss der Rat der Europäischen Zentralbank (EZB) die Einführung eines zweistufigen Systems für die Verzinsung der Reserveguthaben. Ein Teil der Überschussliquidität der Institute wird somit künftig von der negativen Verzinsung zum geltenden Einlagezinssatz befreit. Unter Überschussliquidität ist in diesem Zusammenhang das über die Mindestreserveanforderungen hinausgehende Reserveguthaben zu verstehen.

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