§ 988 ABGB
§ 31 IO
Auch dann, wenn die Bank die Überziehung des vereinbarten Kreditrahmens nur faktisch duldete, ist die Anfechtung auf die Saldosenkung beschränkt. Sie kann höchstens im Umfang der Differenz zwischen dem niedrigeren aushaftenden Saldo im Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung und dem Höchststand des aushaftenden Saldos während der kritischen Zeit erfolgreich sein. Das gilt auch, wenn die Bank den Kreditvertrag zwar kündigte, in der Folge allerdings faktisch die Wiederausnützung gestattete.