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Klauseln in einem Verbraucherkreditvertrag, die auf zwingenden nationalen Normen beruhen, die nachträglich erlassen wurden um einen richtlinienwidrigen Vertrag zu sanieren, sind nicht vom Anwendungsbereich der Klausel-RL umfasst.

RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Ass. Mag. iur. Maximilian EderÖBA 2018/84ÖBA 2018, 907 Heft 12 v. 15.12.2018

Vorlage zur Vorabentscheidung – Verbraucherschutz – Missbräuchliche Klauseln – Richtlinie 93/13/EWG – Anwendungsbereich – Art 1 Abs 2 – Bindende Rechtsvorschriften – Art 3 Abs 1 – Begriff "Vertragsklausel, die nicht im Einzelnen ausgehandelt wurde" – Klausel, die nach Vertragsschluss infolge eines Eingriffs des nationalen Gesetzgebers in den Vertrag einbezogen wird – Art 4 Abs 2 – Klare und verständliche Abfassung einer Klausel – Art 6 Abs 1 – Prüfung der Missbräuchlichkeit einer Klausel durch das nationale Gericht von Amts wegen – Auf eine Fremdwährung lautender Darlehensvertrag zwischen einem Gewerbetreibenden und einem Verbraucher;

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