Im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzungen um Vermögensveranlagungen in Schiffs- oder Immobilienfonds ist in jüngster Zeit die Frage in den Mittelpunkt gerückt, ob die die Veranlagung empfehlenden Banken ihre Kunden darüber aufklären mussten, dass sie von der Emittentin eine Vermittlungsprovision erhielten. Vom OLG Wien, das in einer Vielzahl von Verfahren mit dieser Frage konfrontiert ist, liegen widersprüchliche Entscheidungen vor, die eine Aufklärungspflicht teilweise bejahen und teilweise verneinen. Die folgenden Überlegungen zeigen, dass die besseren Gründe gegen den Bestand einer Aufklärungspflicht sprechen.