vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Aufklärungspflicht hinsichtlich der Innenprovision bei geschlossenen Fonds im Anwendungsbereich des WAG 1996*)*)Dieser Aufsatz geht auf eine Anfrage aus der Praxis zurück. Die E 2Ob 99/16x wurde mir erst nach Abschluss dieser Arbeit zugänglich; eine Auseinandersetzung mit ihr soll an anderer Stelle stattfinden.

AbhandlungenUniv.-Prof. Dr. Georg GrafÖBA 2017, 480 Heft 7 v. 15.7.2017

Im Zuge der rechtlichen Auseinandersetzungen um Vermögensveranlagungen in Schiffs- oder Immobilienfonds ist in jüngster Zeit die Frage in den Mittelpunkt gerückt, ob die die Veranlagung empfehlenden Banken ihre Kunden darüber aufklären mussten, dass sie von der Emittentin eine Vermittlungsprovision erhielten. Vom OLG Wien, das in einer Vielzahl von Verfahren mit dieser Frage konfrontiert ist, liegen widersprüchliche Entscheidungen vor, die eine Aufklärungspflicht teilweise bejahen und teilweise verneinen. Die folgenden Überlegungen zeigen, dass die besseren Gründe gegen den Bestand einer Aufklärungspflicht sprechen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte