In dem beim Vertragsabschluss herrschenden wechselseitigen Vertrauen übernehmen die Parteien von Kauf- und Werkverträgen verschiedene Verpflichtungen zur Beistellung von Bankgarantien. Kommt es dann im Zuge der Vertragsabwicklung zu Streit und zur Ziehung von Garantien, wird von den Auftraggebern alles Mögliche versucht, um die Honorierung durch die Bank zu verhindern. Dazu erging in den letzten Jahren wieder reichhaltige Judikatur. Der Beitrag beschäftigt sich einerseits mit Einwendungen, welche die Bank gegen die Garantieinanspruchnahme erheben kann, anderseits mit Fragen des Provisorialverfahrens.