4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Änderung der 4. Geldwäsche-Richtlinie
Folgende Verschärfungen der 4. Geldwäsche-Richtlinie werden derzeit in den Trilogverhandlungen zwischen Rat, Parlament und Kommission diskutiert:
Virtuelle Währungen: Um den Missbrauch virtueller Währungen zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern, sollen Umtausch-Plattformen für virtuelle Währungen und Anbieter von elektronischen Geldbörsen in den Geltungsbereich der Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche einbezogen werden.