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Qualifizierte Nachrangdarlehen als Veranlagung eingestuft

Neues in KürzeAufsichtsrecht und RisikomanagementFlorian StuderÖBA 2017, 453 Heft 7 v. 15.7.2017

Ein Beschluss des Obersten Gerichtshofes (OGH) führt dazu, dass die FMA Nachrangdarlehen und qualifizierte Nachrangdarlehen als Veranlagungen im Sinne des Kapitalmarktgesetzes (KMG) einstuft. Die FMA änderte in diesem Zusammenhang auch ihr Informationsdokument zu Nachrangdarlehen.

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