Die erste Entscheidung des OGH zur Bonitätsprüfung nach § 7 VKrG bietet Gelegenheit zu einer Analyse , ob sich der Meinungsstand zu den vielen Streitfragen dieser Bestimmung auf die Parallelregelung in § 9 HIKrG übertragen lässt.
Die erste Entscheidung des OGH zur Bonitätsprüfung nach § 7 VKrG bietet Gelegenheit zu einer Analyse , ob sich der Meinungsstand zu den vielen Streitfragen dieser Bestimmung auf die Parallelregelung in § 9 HIKrG übertragen lässt.