Mit dem am 30.3.2017 einstimmig beschlossenen 2. Erwachsenenschutz-Gesetz1) ("2. ErwSchG") findet ein Paradigmenwechsel im österreichischen Zivilrecht statt. Das gesamte Pflegschafts- und Sachwalterrecht wird von Grund auf reformiert, mit tradierten Rechtsbegriffen und -figuren gebrochen. In der Folge sollen die Änderungen aufgezeigt werden, die für den Bankenbetrieb wesentlich sind. Die Abschnitte des 2. ErwSchG, die nicht mit der Vermögenssorge zusammenhängen, werden im folgenden Beitrag ausgeklammert.