Am 2.1.2017 wurde eine Verordnung der FMA über die videogestützte Online-Identifikation von Kunden veröffentlicht. § 6 Abs 4 FM-GwG ermöglicht die Identifikation eines abwesenden Kunden mittels eines videogestützten elektronischen Verfahrens. Durch diese Verordnung legt die FMA Maßnahmen zum Ausgleich des damit einhergehenden erhöhten Risikos fest.