vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Geschlossener Fonds: (keine) Beratung über "Weichkosten"?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2403ÖBA 2017, 781 Heft 11 v. 15.11.2017

§§ 1299, 1489 ABGB

§ 13 WAG 1996

Ob der Anleger bei Investition in einen geschlossenen Fonds gesondert über (a) die Rückforderbarkeit von Liquiditätsausschüttungen und/oder (b) erhebliche Weichkosten aufzuklären ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!