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Weitere Judikatur zu Geschlossenen Fonds

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2402ÖBA 2017, 777 Heft 11 v. 15.11.2017

§§ 1293, 1295, 1299, 1323 ABGB

Der Anleger kann sich nicht darauf berufen, dass er übersandte Mitteilungen nicht gelesen habe; maßgebend ist ihr Zugang. Anderes gilt in Bezug auf übersandte Geschäftsberichte, wenn der Anleger keinen Grund zu Misstrauen gegenüber dem Berater und zu Nachforschungen hatte.

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