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Beweislastverteilung bei Kondiktionsklage wegen Bedienung eines "Scheindarlehens"

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2017/2401ÖBA 2017, 776 Heft 11 v. 15.11.2017

§§ 983, 988, 1431 ABGB

§§ 226, 266 ZPO

Bei seiner Darlehensklage hat zwar der Darlehensgeber die Zuzählung zu beweisen. Fordert hingegen der Darlehensnehmer irrtümliche Tilgungsleistungen zurück, weil ihm das Darlehen niemals zugezählt worden sei, so hat er diesen Tatbestand seines Konditionsanspruchs zu beweisen.

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