Eine neue EU-Verordnung schreibt für verpackte Anlageprodukte und Versicherungsanlageprodukte eine standardisierte Anlegerinformation vor. Sowohl dem Hersteller, als auch einem Verkäufer solcher Produkte drohen strenge Sanktionen. Dem Rechtsanwender sticht eine unmittelbar in den Mitgliedstaaten anwendbare zivilrechtliche Haftung des Herstellers besonders ins Auge, die zahlreiche Fragen offen lässt.