Im Zuge des am 3.1.2018 neu in Kraft tretenden BörseG 2018 sind erstmals Regelungen für Delistings vorgesehen. Zudem urteilte jüngst der OGH (noch zur bestehenden Rechtslage) zu grundlegenden Fragen des kalten Delistings. Der Beitrag hat demnach zum Ziel, einen Überblick über die neuen Bestimmungen zum Delisting zu geben bzw deren Brennpunkte aufzuarbeiten sowie die Aussagen der OGH-Entscheidung für die neue Rechtslage fruchtbar zu machen.