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Beträge, die vom Kreditgeber auf die Zahlung von Kosten im Zusammenhang mit dem betreffenden Kredit verwendet und nicht tatsächlich an den Verbraucher ausbezahlt werden, können nicht unter den Begriff Gesamtkreditbetrag iSd Art 3 Buchst 1 und 10 Abs 2 Verbraucherkredit-RL fallen

RechtsprechungGerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) und Gericht 1. Instanz (EuG)Univ.-Prof. Mag. Dr. Brigitta LurgerÖBA 2016/69ÖBA 2016, 699 Heft 9 v. 15.9.2016

Vorlage zur Vorabentscheidung – Richtlinie 93/13/EWG – Art 7 – Nationale Vorschriften zur Regelung des Insolvenzverfahrens – Schulden aus einem Verbraucherkreditvertrag – Wirksamer gerichtlicher Rechtsbehelf – Nr 1 Buchst e des Anhangs – Unverhältnismäßigkeit des Entschädigungsbetrags – Richtlinie 2008/48/EG – Art 3 Buchst l – Gesamtkreditbetrag – Nr I des Anhangs I – Höhe des Kreditauszahlungsbetrags – Berechnung des effektiven Jahreszinses – Art 10 Abs 2 – Informationspflicht – Prüfung von Amts wegen – Sanktion;

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