§ 30 IO
Beim unbesicherten, ungekündigten Kontokorrentkredit sind während der Laufzeit und innerhalb der Frist des § 30 Abs 1 IO debetmindernd eingestellte Eingänge grundsätzlich inkongruent, weil der Bank kein klagbarer Anspruch auf die Einzahlungen zusteht. Der irrtümlich Überweisende hat nur gegen den Kontoinhaber als Zahlungsempfänger und nicht auch gegen dessen kontoführende Bank einen Rückforderungsanspruch.