§§ 1293, 1299 ABGB
Bei der Investition von rund 15% des zu veranlagenden Vermögens in einen Titel liegt kein Klumpenrisiko vor.
OGH 22. 10. 2015, 1 Ob 204/15d
§§ 1293, 1299 ABGB
Bei der Investition von rund 15% des zu veranlagenden Vermögens in einen Titel liegt kein Klumpenrisiko vor.
OGH 22. 10. 2015, 1 Ob 204/15d