§ 5 ABGB
§§ 1, 3 KSchG
Eine teleologische Reduktion des Haustürrücktrittsrechts nach Maßgabe der konkreten Überrumpelungsgefahr kommt grundsätzlich nicht in Frage. Wenn überhaupt, kommt eine teleologische Reduktion der Verbraucherrechte nach dem KSchG nur bei Anwendung kon