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EV-Antrag in Österreich, um Zwangsvollstreckung im Ausland zu stoppen?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2243ÖBA 2016, 601 Heft 8 v. 15.8.2016

Art 22, 31, 66 EuGVVO

"Verfahren, welche die Zwangsvollstreckung aus Entscheidungen zum Gegenstand haben" iSv Art 22 Nr 5 EuGVVO, sind all jene, die einen unmittelbaren Bezug zur Zwangsvollstreckung aufweisen.

Ungeschriebene Voraussetzung für die Anordnung einstweiliger Maßnahmen nach Art 31 EuGVVO ist, dass zwischen dem Gerichtsstand der beantragten Maßnahmen und der gebietsbezogenen Zuständigkeit des Mitgliedstaats des angerufenen Gerichts eine "reale Verknüpfung" besteht.

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