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Abruf einer Deckungsrücklassgarantie wegen Haftrücklass?

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenHon.-Prof. Dr. Bernhard KochÖBA 2016/2242ÖBA 2016, 599 Heft 8 v. 15.8.2016

§§ 880a, 914, 1295 ABGB

Der Begünstigte kann eine zur Besicherung des Deckungsrücklasses gegebene Garantie nicht zur Besicherung des Haftrücklasses abrufen. Tut er das dennoch, so handelt er rechtsmissbräuchlich.

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