§ 1295 ABGB
Ob die fremdfinanzierte Veranlagung sinnvoll ist (ob also die Chancen auf eine über dem allgemeinen Marktzins liegende Rendite das Risiko, die Kosten der Fremdfinanzierung dennoch nicht decken zu können, rechtfertigen), ist eine wirtschaftliche Beurteilung, die ein versierter und risikofreudiger Anleger vorzunehmen hat.