§§ 864a, 878, 879 ABGB
§ 6 KSchG
Die Klausel-RL ist nicht anzuwenden, wenn eine Klausel unter Berücksichtigung der Natur, der Systematik und der Bestimmungen des Vertragswerks,
§§ 864a, 878, 879 ABGB
§ 6 KSchG
Die Klausel-RL ist nicht anzuwenden, wenn eine Klausel unter Berücksichtigung der Natur, der Systematik und der Bestimmungen des Vertragswerks,