Am 19.5.2016 veröffentlichte die FMA einen Verordnungsentwurf zur Änderung der Emittenten-Compliance-Verordnung 2007 (ECV 2007). Der vorliegende Entwurf ist eine Begleitmaßnahme zur Marktmissbrauchsverordnung (VO 2014/596/EU – MAR).
Der Anwendungsbereich der ECV 2007 wird nunmehr auf jene Emittenten ausgedehnt, deren Aktien eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen: