Die bestehende DatenmodellVO 2015 soll durch eine neue DatenmodellVO 2016 ersetzt werden. Sie schreibt ein technisches Meldeformat (Datenmodell) vor, durch das die Meldepflichtigen ihren Meldeverpflichtungen in standardisierter, elektronischer Form nachkommen können. Am 19.5.2016 gab die EZB eine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf ab. Unter einem Datenmodell versteht man ein technisches Meldeformat, das die Erhebung von Meldedaten auf Basis von Einzelgeschäften ermöglicht, die in einer Datenmatrix abgebildet werden. Die Meldungen an die OeNB haben elektronisch zu erfolgen und sind gemäß den Templates zu gliedern.