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Zurückweisung einer Revision an den VwGH wegen Klarheit über die rechtliche Definition einer irreführenden Information

RechtsprechungÖffentlich-rechtliche EntscheidungenUniv.-Prof. Dr. Karl StögerÖBA 2016/204ÖBA 2016, 467 Heft 6 v. 15.6.2016

§§ 48a Abs 1 Z 2 lit c, 48c BörseG

Getätigte mediale Informationen sind auch dann als falsch bzw irreführend zu qualifizieren, wenn diese unvollständig sind und daher zu einem unzutreffenden Gesamteindruck führen. Dabei kommt es nicht auf den Grad der Wahrscheinlichkeit an, ob und unter welchen Bedingungen es tatsächlich zum Deal kommen werde.

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