Am 7.4.2016 veröffentlichte die FMA eine Verordnung zur Änderung der Bankensanierungsplanverordnung (BaSaPV). Die Neuerungen umfassen die folgenden Punkte:
Die BaSaPV ist nicht auf Institute anwendbar, wenn deren Sanierungspläne bereits gemäß § 4 Abs 1 und 2 Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) institutsbezogen durch rechtskräftigen Bescheid festgelegt sind.