Am 20.4.2016 veröffentlichte der österreichische Gesetzgeber einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Börsengesetzes 1989 (BörseG 1989). Damit sollen die Richtlinie über strafrechtliche Sanktionen bei Marktmissbrauch (RL 2014/57/EU , "criminal sanctions for market abuse directive", CSMAD), die Verordnung über Marktmissbrauch (VO 2014/596/EU , "market abuse regulation", MAR) und die Durchführungsrichtlinie der Kommission zur Verordnung hinsichtlich der Meldung tatsächlicher oder möglicher Verstöße gegen die MAR (RL 2015/2392/EU ) in nationales Recht umgesetzt werden.