Z 49 ABB
§§ 447, 451, 467, 914, 915 ABGB
Da das Wertpapierdepot lediglich den Bestand an Aktien und sonstigen Wertpapieren ausweist, werden Wertpapiererlöse zunächst auf das zugeordnete Verrechnungskonto gebucht.
Z 49 ABB
§§ 447, 451, 467, 914, 915 ABGB
Da das Wertpapierdepot lediglich den Bestand an Aktien und sonstigen Wertpapieren ausweist, werden Wertpapiererlöse zunächst auf das zugeordnete Verrechnungskonto gebucht.