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Zum Beginn der Verjährungsfrist bei Beratungsfehlern in Bezug auf Tilgungsträgerkredite

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2206ÖBA 2016, 296 Heft 4 v. 15.4.2016

§ 1489 ABGB

§ 226 ZPO

Bei Tilgungsträgerkrediten ist für den Lauf der Verjährungsfrist entscheidend, wann der Geschädigte erkennt, dass das Gesamtkonzept den Zusagen nicht entspricht. Eine – den Zusagen widersprechende und daher den Primärschaden darstellende – Risikoträchtigkeit liegt jedenfalls dann vor, wenn sich das Gesamtkonzept rein rechnerisch nicht mehr ohne zusätzliche Vermögensverminderung im Vergleich zur (herkömmlichen) Tilgung des Darlehens und Geldmittelbeschaffung entwickeln kann.

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