Die FMA veröffentlichte am 24.2.2016 einen Entwurf für eine Novellierung der Bankensanierungsplanverordnung (BaSaPV). Die BaSaPV basiert auf dem Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) und spezifiziert die vereinfachten Anforderungen an die Sanierungsplanung von weniger bedeutenden Instituten bis 30 Mrd Euro Bilanzsumme.
Der Entwurf für die Novellierung sieht zwei wichtige Änderungen vor: