4. EU-Geldwäsche-Richtlinie
Wesentliche Inhalte: Schaffung eines Mechanismus zur Identifizierung der "wirtschaftlich Berechtigten" in Unternehmen; Einbeziehung inländischer PEPs; Erweiterung auf neue Bedrohungen (zB Verweis auf die Steuerkriminalität); deutliche Ausdehnung des Strafrahmens. In der Bundessparte ist eine Arbeitsstruktur zur Umsetzung der 4. GW-RL etabliert, um für Anforderungen, die sich durch die Richtlinie für die Institute abzeichnen, gemeinsame Lösungen und Positionen zu erarbeiten und notwendige rechtliche Änderungen zeitgerecht an Gesetzgeber und Aufsicht heranzutragen. Erste Gespräche mit BMF und FMA finden statt.