§ 1489 ABGB
Einem Anleger, der mit Ausschüttungen aus einem geschlossenen Fonds in bestimmter Höhe rechnet, muss der Beratungsfehler bewusst werden, wenn er nur geringere Ausschüttungen erhält.
§ 1489 ABGB
Einem Anleger, der mit Ausschüttungen aus einem geschlossenen Fonds in bestimmter Höhe rechnet, muss der Beratungsfehler bewusst werden, wenn er nur geringere Ausschüttungen erhält.