Der folgende Artikel behandelt vier jüngere OGH Entscheidungen, in denen sich der Gerichtshof eingehend mit zivilrechtlichen Problemen bei bankaufsichtsrechtlich anerkannten Eigenmittelinstrumenten auseinandergesetzt hat. In den ersten beiden hier abgehandelten Entscheidungen steht die Frage nach der zivilrechtlichen Zulässigkeit eines aufsichtsrechtlich gebotenen Kündigungsausschlusses im Vordergrund. Die beiden anderen Entscheidungen beschäftigen sich mit der Verlustteilnahme von Partizipationskapital im Falle einer nominellen Kapitalherabsetzung und den damit verbundenen Problemen.