Der deutsche Bundesgerichtshof (BGH) hat 2014 die Erhebung von Bearbeitungsentgelten in Verbraucherdarlehen für die Zukunft untersagt (BGH 13.5.2014 – XI ZR 405/12, BGHZ 201, 168) und die Banken zur Rückzahlung der in der Vergangenheit gezahlten Beträge verurteilt (BGH 28.10.2014 – XI ZR 348/13, BGHZ 203, 115). Die erste Entscheidung fügt sich in die bisherige AGB-Rechtsprechung nahtlos ein. Der Beitrag stellt die deutsche AGB-Rechtsprechung der österreichischen gegenüber und geht der Frage nach, wie der OGH – auch im Lichte des Unionsrechts – den Streit über die Bearbeitungsentgelte in Verbraucherdarlehen entscheiden sollte.