Am 18.12.2015 veröffentlichte die EBA ein Konsultationsdokument für Draft Guidelines zu Stresstests und aufsichtlichen Stresstests (EBA/CP/2016/28). Das Dokument basiert sowohl auf den CEBS-Guidelines aus dem Jahre 2010 (GL 32), die nach Finalisierung der neuen Leitlinien ersetzt werden, als auch auf Artikel 100 Abs 2 CRD IV, wo die Anforderungen an das aufsichtliche Stresstesting europarechtlich normiert sind. Zudem flossen laut EBA die Erfahrungen aus dem EBA Stresstest 2014 in den Entwurf ein.