vorheriges Dokument
nächstes Dokument

3. Steuerrecht

NewslineDr. Franz RudorferÖBA 2016, 84 Heft 2 v. 15.2.2016

Automatischer Informationsaustausch in Steuerangelegenheiten

2014 haben die EU-Finanzminister die Übernahme des globalen OECD-Standards zum automatischen Informationsaustausch bestimmter Bankdaten von in anderen EU-Staaten Steuerpflichtigen (der sich an FATCA orientiert) in EU-Recht beschlossen (EU-Amtshilferichtlinie). Damit wurde – entsprechend der Forderung der österreichischen Kredit- und Versicherungswirtschaft – auch eine Umsetzung der erweiterten EU-Zinsenrichtlinie hinfällig. Die Vorschriften dieser Richtlinie sind ab 1.1.2017 anzuwenden. Die österreichische Umsetzung der EU-Richtlinie erfolgt durch das Gesetz über den Gemeinsamen Meldestandard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (GMS-Gesetz), welches zusammen mit dem Gesetzespaket zur gesamten Steuerreform im Rahmen des Bankenpakets beschlossen wurde und mit 1.1.2016 in Kraft getreten ist. Die Informationsübermittlung wird demnach künftig jährlich über das BMF erfolgen. Die zu übermittelnden Informationen (Name, Adresse, Kontonummer, Kontosaldo, Gesamtbruttobetrag der Zinsen, Gesamtbruttoerlöse aus der Veräußerung von Finanzvermögen etc) beziehen sich auf Besteuerungszeiträume ab dem 1.10.2016.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!