Systemrisikopuffer für systemrelevante Banken
Das Finanzmarktstabilitätsgremium (FMSG) hat nach den Festlegungen im Juni 2015 im Herbst den Zeitplan für den Systemrisikopuffer geändert. Dies betrifft 11 Banken (darunter die in CEE stark vertretenen Banken) und wird mit strukturellen Besonderheiten des österreichischen Bankensektors begründet (Risiko in Osteuropa, überdurchschnittliche Größe des heimischen Bankensektors). Die Vorgaben, die einen Puffer von 1% bzw für die Top 3-Banken von 2% festlegen, werden in einer FMA-Verordnung geregelt. Die finale FMA-Verordnung ist mittlerweile im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Im Rahmen der Begutachtung hat die Bundessparte den VO-Entwurf und die zugrundeliegenden Annahmen kritisiert. Die Kapitalpuffer sind auf die jeweils gültige aufsichtliche SREP-Ratio aufzuschlagen.