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Zur Zurechnung kundennäherer WPDLU an Banken gemäß § 1313a ABGB

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche Entscheidungeno. Univ.-Prof. Dr. Peter BydlinskiÖBA 2016/2181ÖBA 2016, 61 Heft 1 v. 15.1.2016

§ 1313a ABGB

Dass ein Vermögensberater von der Bank ständig mit der Vermittlung von bestimmten Anlageprodukten betraut ist, sodass ein wirtschaftliches Naheverhältnis entsteht, rechtfertigt es – ungeachtet einer eigenen vertraglichen Verpflichtung des Beraters gegenüber dem Kunden –, ein Verschulden des Beraters nach § 1313a ABGB der Bank zuzurechnen.

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