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Auszüge aus dem Anmeldeverzeichnis auch für Einzelrechtsnachfolger

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2300ÖBA 2016, 926 Heft 12 v. 15.12.2016

§ 108 IO

Auch der Einzelrechtsnachfolger eines Insolvenzgläubigers kann einen Auszug aus dem Anmeldungsverzeichnis beantragen, wenn er den Forderungsübergang bescheinigt. Der Schuldner kann die Rechtszuständigkeit des Neugläubigers in der Folge dennoch bestreiten, insb in einem nachfolgenden Exekutionsverfahren.

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