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Zur Berücksichtigung verspäteter Zahlungen des Schuldners bei der Billigkeitsentscheidung

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2287ÖBA 2016, 847 Heft 11 v. 15.11.2016

§ 213 IO

Im Falle der Verlängerung des Abschöpfungsverfahrens sind bei der Prüfung, ob die Mindestquote erreicht ist, auch Zahlungen des Schuldners zu berücksichtigen, die er nach Fristende leistet, so sie nur vor der Entscheidung über die Erteilung der Restschuldbefreiung einlangen.

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