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Zu den Rechtsfolgen des Wucherverbots

RechtsprechungZivilrechtliche und strafrechtliche EntscheidungenRA Univ.-Prof. Dr. Raimund Bollenberger, RA Dr. Markus KellnerÖBA 2016/2286ÖBA 2016, 846 Heft 11 v. 15.11.2016

§§ 877, 879 ABGB

§ 7 WucherG

Wucherische Verträge sind grundsätzlich als ganzes nichtig. Eine Ausnahme gilt nur für Darlehens- und Kreditverträge sowie bei Überschreiten gesetzlich festgelegter Höchstpreise.

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