Der Ministerialentwurf des Finanzmarkt-Geldwäschegesetzes (FM-GwG) wurde am 30.8.2016 veröffentlicht und dient der Umsetzung der Richtlinie 2015/849/EU (4. Anti-Geldwäscherichtlinie). Im Vergleich zur bisherigen Gesetzeslage ergeben sich durch das FM-GwG insbesondere die folgenden Änderungen.