2. Erwachsenenschutz-Gesetz
Durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz (derzeit in Begutachtung) soll der Bereich der Sachwalterschaft neu geregelt und die Autonomie von Menschen, die nicht mehr selbstständig handeln können, durch diverse neue Unterstützungsformen erweitert werden.
Diese neuen Unterstützungsformen sind insbesondere: