Am 23.7.2015 veröffentlichte die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) den Entwurf einer "Verordnung über die von Alternativen Investmentfonds Managern (AIFM) der FMA zu übermittelnden Meldungen" (AIFM-MV). Mit diesem Verordnungsentwurf sollen die Meldeverpflichtungen an die FMA und insbesondere die Meldestichtage nach dem Alternative Investmentfonds Manager-Gesetz (AIFMG) näher konkretisiert werden.